Vereidigte Buchprüfer – Partner des Mittelstandes

„Der Mittelstand ist die treibende Kraft der sozialen Marktwirtschaft. Mittelständische Unternehmen stehen für Innovation, hohe Anpassungsfähigkeit und Kreativität. Ihr Erfolg hängt erheblich von guten Beratungspartnern wie den vereidigten Buchprüfern (vBP) ab. Diese sind mit den Chancen und Risiken mittelständischer Firmen in all ihren Facetten vertraut. Vereidigte Buchprüfer verfügen über fundierten steuerlichen und wirtschaftlichen sowie betriebswirtschaftlichen Sachverstand. Sie üben ihren Beruf unabhängig, gewissenhaft, verschwiegen und eigenverantwortlich aus.

Vereidigte Buchprüfer sind Abschlussprüfer, Berater, Treuhänder und Sachverständige in einem, deren Fachwissen mittelständische Unternehmen brauchen, um sich durchzusetzen und ihre Position auszubauen.“

Quelle: BvB – Bundesverband der vereidigten Buchprüfer e.V.

 

Für die unterschiedlichsten Probleme und Fragestellungen erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen. Zahlreiche Mandanten konnten wir bereits von unserer Leistungsfähigkeit überzeugen.

Sie möchten ebenfalls von unserer umfangreichen Fachkenntnis und langjährigen Erfahrung profitieren? Dann greifen Sie zum Hörer und rufen Sie uns an!

Mit den besten Grüßen

Prof. Dr. Reinhold Allhoff
Dipl.-Kaufmann, vereidigter Buchprüfer

Prof. Dr. Reinhold Allhoff

  • Diplom- und Promotionsstudium im Fach Betriebswirtschaftslehre an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
  • Weiterbildungen zum Steuerberater und vereidigten Buchprüfer
  • Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Abs. 3 WPO
  • Professur für Betriebswirtschaftslehre (Schwerpunkte BetriebswirtschaftlicheSteuerlehre und Wirtschaftsprüfung) an der Fachhochschule Paderborn
Allhoff
Prof. Dr. Reinhold Allhoff

Leistungen

Mehr als bloße Zahlen

Wir garantieren Ihnen Wirtschaftsprüfung auf hohem Niveau. Die Qualität unserer Arbeit wird regelmäßig durch externe Stellen überprüft. Dies bedeutet ein Höchstmaß an Sicherheit für Sie.

Nach unserem Verständnis umfasst Wirtschaftsprüfung mehr als die Kontrolle von Zahlen. Wir nehmen Ihr Unternehmen als Ganzes in den Blick. Nach gründlicher Analyse seiner Strukturen und auf der Basis umfangreicher branchenspezifischer Kenntnisse erarbeiten wir Vorschläge, wie Sie Ihren Unternehmenserfolg steigern können.

Prüfung

Leistungen3

  • gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen von Jahresabschlüssen mittelgroßer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und GmbH & Co. KG
  • freiwillige Jahresabschlussprüfungen von kleinen GmbH, Aktiengesellschaften, Personenhandelsgesellschaften sowie Vereinen, Stiftungen und Vermögensmassen
  • Sonderprüfungen, z.B. bei Unterschlagungen und Untreuefällen
  • Beratung und Prüfung bei Unternehmensgründungen und -umwandlungen
  • Prüfung von Maklern / Bauträgern

Sachverständigentätigkeit

Leistungen2

  • Einrichtung von Rechnungswesen und Buchführung
  • Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen
  • Bemessung von Abfindungen
  • Bewertung von Beteiligungen

Treuhandtätigkeit

Leistungen1

  • Verwaltung von Vermögen
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassverwaltung
  • Unternehmensinsolvenzen und -sanierungen

Kooperation Steuerberater

Unabhängig von Prof. Allhoffs Tätigkeit als vereidigter Buchprüfer bietet das Büro Prof. Dr. Allhoff Steuerberatung in steuerrechtlichen Fragen an: www.Allhoff-StB.de

Qualitätskontrolle

Hohe Qualität der Arbeit und Vertrauenswürdigkeit unerlässlich

Potenzielle Käufer oder Teilhaber eines Unternehmens müssen sich darauf verlassen können, dass dessen Rechnungslegung korrekt erfolgt ist. Sie machen ihre Entscheidungen vom Urteil des Wirtschaftsprüfers abhängig. Daher ist es wichtig, dass diesem Berufsstand öffentlich besonderes Vertrauen entgegengebracht wird. Dazu muss zweierlei gewährleistet sein: Die  Wirtschaftsprüfer müssen in ihrer Arbeit unabhängig sein und die Qualität ihrer Arbeit bedarf laufend der Kontrolle.

Das Verfahren der externen Qualitätskontrolle dient der Überprüfung der Qualitätssicherungssysteme von Wirtschaftsprüferpraxen. Dabei wird die Qualitätskontrolle nicht durch einen Mitarbeiter der zu prüfenden Praxis, sondern durch einen außen stehenden Dritten, also extern, durchgeführt.

Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach WPO

Die in Deutschland zuständige Aufsichtsbehörde ist die Wirtschaftsprüferkammer mit Sitz in Berlin. Diese hat Prof. Dr. Reinhold Allhoff die gesetzliche Berufsbezeichnung „vereidigter Buchprüfer“ verliehen sowie am 5. Mai 2011 die Teilnahme am System der Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 6 Satz 7 WPO bescheinigt (gültig bis 13. Oktober 2017).

Prüfer für Qualitätskontrolle

Darüber hinaus hat die Wirtschaftsprüferkammer mit Bescheid vom 6. Dezember 2005 Prof. Allhoff als für Prüfer für Qualitätskontrolle nach § 57a Absatz 3 WPO registriert.

Berufsrechtliche Regelungen im Überblick

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Wirtschaftsprüfkammer. Der Berufsstand der vereidigten Buchprüfer unterliegt folgenden berufrechtlichen Regelungen:

  • Wirtschaftprüferordnung (WPO)
  • Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP)
  • Satzung der Qualitätskontrolle
  • Siegelverordnung
  • Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsordnung

Service

Trialog TV

Kontakt

Standort Münster:

Anton-Bruchausen-Straße 8
48147 Münster

Telefon: +49 251/89 90 9-0
Telefax: +49 251/89 90 9-99
eMail: info@Allhoff-Wirtschaftspruefung.de

 

Standort Nordhausen:

Oskar-Cohn-Straße 3
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631/60 66-0
Telefax: +49 3631/60 66-33
eMail: info@Allhoff-Wirtschaftspruefung.de

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